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Compliance in der BBT-Gruppe

Im Allgemeinen wird "Compliance" als Einhaltung von Gesetzen und selbst gesetzten Regeln verstanden. Der Begriff wird vom englischen "to comply with" abgeleitet, was so viel bedeutet wie "befolgen", "erfüllen", "einhalten" oder "mit etwas in Einklang stehen". "Compliance" lässt sich daher mit "Regeltreue" oder "Regelkonformität" übersetzen, aber auch mit "Einwilligung", "Zustimmung" und "Wohlverhalten".

So wie sich unsere Mitarbeitenden das Beste für die ihnen anvertrauten Patienten, Klienten und Bewohner wünschen, so soll das Compliance Management System eine Unterstützung und Leitschnur für die uns anvertrauten Mitarbeitenden sein.

Unser Verhaltenskodex

Unser Compliance-Verhaltenskodex enthält die wesentlichen Grundsätze und Regeln für integres Verhalten der Mitarbeitenden aller Einrichtungen der BBT-Gruppe. Neben dem Verhaltenskodex werden spezielle Themen in Richtlinien geregelt. Der Compliance-Verhaltenskodex trägt zur erfolgreichen Umsetzung unserer Grundsätze und Leitlinien bei, indem er Mindeststandards setzt, die für alle Mitarbeitenden der BBT-Gruppe im Rahmen ihrer Tätigkeit verbindlich sind.

Eine rein formale Einhaltung des Compliance-Verhaltenskodex wird unseren Ansprüchen jedoch nicht gerecht. Wir erwarten gegenseitig vielmehr, den Verhaltenskodex in der täglichen Praxis zu leben und umzusetzen. Das gilt in gleicher Weise für die Organe und Führungskräfte der BBT-Gruppe. Sämtliche Führungskräfte müssen stets ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Für unser Hinweisgebersystem sowie Meldungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nutzen wir das Meldesystem der Firma Schleupen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Klick auf die entsprechenden Links unsere Website verlassen. Der weitere Meldeprozess läuft über Schleupen.

Unser Meldestellenverfahren

Unser Compliance Management System

Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit sind Ausdruck unseres sorgfältigen Umgangs mit den Menschen, die uns anvertraut sind. Wer sich in unsere Einrichtungen begibt, verlässt sich darauf, dass es ihm gut ergehen wird. Damit das auch gelingt, entwickeln wir die Behandlungs- und Betreuungsabläufe stetig weiter und legen Standards fest, die jeden Handgriff genau beschreiben.

Wir entwickeln uns hin zu einer Hochzuverlässigkeitsorganisation, indem wir Prozesse, Abläufe und Standards kontinuierlich verbessern, um unseren Patient*innen, Klient*innen und Bewohner*innen in allen Bereichen eine möglichst hohe Qualität der Versorgung zu garantieren.

Deshalb bedeutet Compliance für uns auch die Schaffung von organisationalen Rahmenbedingungen, in denen sich die persönliche Integrität entfalten kann; auch und gerade hierdurch erlangt die Compliance ihre positive Wirkung als Schutz der BBT-Gruppe und ihrer anvertrauten Menschen. Denn Sie können sicher sein, dass bei uns Abläufe auf Rechtskonformität geprüft und möglichen Rechtsverstößen nachgegangen wird.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Wir bekennen uns zu einer gesellschaftlich verantwortlichen Unternehmensführung, indem wir die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen unserer geschäftlichen Tätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt berücksichtigen und fortwährend bestrebt sind, diese in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie in unserer Grundsatzerklärung festgehalten sind.

Wir sehen es als unsere selbstverständliche Verantwortung Menschenrechte zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dies gilt sowohl für unsere eigene Geschäftstätigkeit als auch im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten für unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten. Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes werden wir jährlich über unsere Entwicklungen und Vorhaben öffentlich berichten.

 
 

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