Noch kann ich bestimmen!

Auch wenn ich meinen Willen einmal nicht mehr äußern kann – er soll beachtet werden. Dafür sorge ich vor.
Vorsorgevollmacht

Der wissenschaftliche und technische Fortschritt eröffnet schwerstkranken Menschen heute Therapiemöglichkeiten, die vor Jahren noch undenkbar schienen. Während diese Perspektive für viele Menschen Hoffnung und Chance bietet, haben andere Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin. Jeder Mensch hat das Recht für sich zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden sollen. Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Das gilt für die Einleitung wie auch für die Fortführung einer Therapie. Solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig ist, kann er selbst dem Arzt diese Zustimmung geben oder verweigern. Wie stellt man aber den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Wer in einer solchen Situation möchte, dass sein Wille beachtet wird, kann mittels einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsvollmacht Vorsorge treffen.